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Die Schweizer Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die Erlangung von Arbeitsbewilligungen können für EU-Bürger sowie Bürger von Drittstaaten komplexe Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsbereichen aufwerfen. Das Ausländerrecht befasst sich mit diesen Fragen und definiert die entsprechenden Rechtsgrundlagen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Erlangung einer Arbeitsbewilligung? Wurde Ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert oder brauchen Sie Informationen zur Einbürgerung? Wurde Ihr Asylgesuch abgewiesen, planen Sie einen Familiennachzug oder möchten Sie wissen, wie sich die Trennung von Ihrem Ehepartner auf Ihre Aufenthaltsbewilligung auswirkt?
Peyer Partner ist Ihr Spezialist für sämtliche Fragen betreffend Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Niederlassungsrecht, Asylrecht und Bürgerrecht. Wir beraten Sie in Bezug auf Ihre Arbeits-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sowie das Schweizer Bürgerrecht. Wir vertreten Sie selbstverständlich auch gegenüber Behörden und Gerichten.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen für Ausländerrecht beraten Sie gerne: