Erbrecht

Jede natürliche Person kann Erbe werden und wird selbst einmal Erblasser sein. Das Erbrecht bestimmt, wer Erbe ist und wie ein Nachlass zwischen den Erben geteilt wird. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie auf Ihren dereinstigen Nachlass einwirken. Gegenstand der Nachlassplanung kann auch die Weitergabe des Geschäfts an die nächste Generation oder an Dritte sein.

Benötigen Sie Hilfe bei der Aufsetzung eines Testaments, eines Erbvertrages oder bei der Nachlassplanung? Wurde Ihr Pflichtteil verletzt? Möchten Sie ein Testament anfechten? Wird Ihr Vermächtnis nicht ausgerichtet? Gibt es Fragen oder Unstimmigkeiten bei der Erbteilung?

Peyer Partner ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Erbrechts. Wir beraten und vertreten Sie bei der Ausarbeitung einer letztwilligen Verfügung oder eines Erbvertrags, setzen die Teilung des Erbes durch, schützen Ihren Pflichtteilsanspruch und stehen Ihnen zur Seite, wenn es gilt, ein Testament zu hinterfragen. Selbstverständlich setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht durch.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Erbrecht beraten Sie gerne bei Fragen zu:

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