Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht befasst sich mit Personen, die hilfsbedürftig sind. Es regelt neben verschiedenen Massnahmen auch das Verhältnis zu den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und das jeweilige Verfahren.

Hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Fremdplatzierung Ihres Kindes angedroht? Brauchen Sie Hilfe bei der Ausarbeitung eines Vorsorgeauftrages oder einer Patientenverfügung? Möchten Sie Ihr Pflegekind behalten? Brauchen Ihre betagten Eltern Unterstützung? Benötigen Sie oder Ihr Kind dringend Hilfe?

Peyer Partner ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Wir treten für die Rechte von betroffenen Personen, Eltern und Kindern sowie von Verwandten ein. Wir beraten und vertreten Sie oder Ihr Kind gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und selbstverständlich auch vor Gericht.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht beraten Sie gerne zu folgenden Themenkreisen:

  • Beistandschaft
  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Mündigenunterhalt
  • Fürsorgerische Unterbringung
  • Vaterschaftsklage
  • Anfechtung der Vaterschaft
  • Kindsanerkennung
  • Adoption
  • Beratung Alleinerziehender
  • Sorgerecht
  • Unterhaltsrecht
  • Obhutsentzug
  • Sorgerechtsentzug
  • Kindesschutzmassnahmen
  • Erziehungsbeistandschaft
  • Besuchsbeistandschaft