Schiedsgerichtsbarkeit

Die Schweiz ist ein weltweit führender Ort für internationale Schiedsverfahren, sei es nach der Internationalen Schiedsordnung der Schweizerischen Handelskammer, nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer ICC, der Schiedsordnung der United Nations Commission on International Trade Law UNCITRAL oder für inländische Schiedsverfahren nach dem schweizerischen Konkordat über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Ebenso haben viele, auch international zusammengesetzte Schiedsgerichte ihren Schiedsort in Zürich und entscheiden – regelmässig in englischer Sprache – über Rechtsstreitigkeiten zwischen in- und/oder ausländischen Parteien, die oftmals keinen weiteren Bezug zur Schweiz haben als die entsprechende Schiedsklausel.

Peyer Partner ist bestens vertraut mit den verschiedenen Schiedsordnungen und den Gepflogenheiten internationaler Schiedsgerichtsbarkeit. Unser Verständnis für wirtschaftliche und häufig komplexe Sachverhalte sowie unsere schnelle und präzise Arbeit in deutscher und englischer Sprache machen uns zum kompetenten Partner für die Tätigkeit als Parteivertreter vor Schiedsgericht. Wir übernehmen auch das anspruchsvolle Amt als Einzelschiedsrichter oder nehmen als Mitglied und/oder Vorsitzender Einsitz in ein Dreierschiedsgericht.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unser Spezialist für Schiedsgerichtsbarkeit berät Sie gerne:

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