Dr. iur.Christoph Burckhardt

KONSTRUKTIVITÄT

Um aus bekannten Informationen neue Schlüsse ziehen zu können, braucht es nicht nur einen klaren Blick für die Sache, sondern auch viel Konstruktivität.

Christoph Burckhardt fällt es leichter, Zusammenhänge zu sehen, die anderen verborgen bleiben. Das hat auch mit seiner klaren, systematischen Arbeitsweise zu tun, die er vor allem zur Realisation der wirtschaftlichen Zielsetzungen seiner Klienten einsetzt. So fühlt er sich bei komplexen Sachverhalten privater oder geschäftlicher Natur voll in seinem Element und ist im Ehe- und Erbrecht, bei Geschäftsgründungen oder Vertragsberatungen der richtige Partner.

Seine analytische Art gibt Sicherheit und macht Mut. Denn nur wer alles genau durchdacht hat, kann mit Überzeugung auftreten – und auch vertrackteste Fälle konstruktiv angehen.

FACHGEBIETE

Dr. iur.Christoph Burckhardt

1982: Lic. iur. Universität Zürich

1983/85: Assistent Universität Bern (Erbrecht)

1986: Dr. iur. Universität Zürich (Dissertation zum Erbrecht)

1988: Zürcher Anwaltspatent

seit 1988: Praktizierender Rechtsanwalt

Dr. iur.Christoph Burckhardt

Peyer Partner Rechtsanwälte
Dr. iur. Christoph Burckhardt
Löwenstrasse 17
8001 Zürich

Telefon: 043 888 68 28
E-Mail: c.burckhardt@peyerpartner.ch