Sollen an den Zürcher Bezirksgerichten keine Laienrichter mehr tätig sein? Diese Frage müssen die Zürcher Stimmbürger am 5. Juni 2016 beantworten. Ende November 2015 hatte der Zürcher Kantonsrat entschieden, dass Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter inskünftig über eine juristische Ausbildung verfügen müssen. Gegen diesen Entscheid ergriff die Schweizerische Volkspartei das Referendum, weshalb es nun zur Abstimmung kommt. Unabhängig vom Abstimmungsergebnis dürfen sich bereits amtierende Laienrichter nochmals zur Wahl stellen. Im Kanton Zürich arbeiten noch etwa 20 Laienrichter.

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