Am 1. Januar 2017 titt ein neues Kindesunterhaltsrecht in Kraft. Der Unterhaltsanspruch des Kindes  soll verbessert werden, und zwar unabhängig vom Zivilstand seiner Eltern. Mit dem neuen Kindesunterhaltsrecht wird auch die Mediation als Konfliktlösungsmethode gestärkt: Neu haben die Eltern in allen kindesrechtlichen Angelegenheiten (und nicht nur in nicht-vermögensrechtlicher Angelegenheiten) Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn  ihnen die erforderlichen Mittel fehlen und das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt. Das heisst, auch in Streitigkeiten über den Kindesunterhalt können mittellose Eltern dem Gericht eine Mediation vorschlagen. Das Gerichtsverfahren wird dann für die Dauer der Mediation ausgesetzt. Die Mediation selber erfolgt nicht durch das Gericht.

 

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