Am 1. Juli 2016 ist eine Revision des Obligationenrechts in Kraft getreten, welche das Firmenrecht neu regelt.

Art. 947 und 948 OR sind aufgehoben und die Art. 950 und 951 OR wurden dahingehend geändert, dass nunmehr die Bestimmungen der Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Genossenschaft für sämtliche Handelsgesellschaften und für die Genossenschaften Geltung haben. Zu den Handelsgesellschaften gehören nebst den Aktiengesellschaften und den Gesellschaften mit beschränkter Haftung ebenfalls die Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften.

Ab dem 1. Juli 2016 können daher sämtliche Handelsgesellschaften sowie die Genossenschaften unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung ihre Firma frei wählen, welche auf unbestimmte Zeit Bestand hat. Neu sind somit auch für die Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditaktiengesellschaften Fantasiebezeichnungen zulässig.

Die Gesetzesrevision hat zur Folge, dass Gesellschafterwechsel bei den Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften ohne Änderung des Firmennamens möglich sind. Gleiches gilt auch für Umwandlungen in andere Rechtsformen, solange der jeweilige Rechtsformzusatz angepasst wird, wobei eine vom Bundesrat festgelegte Abkürzung genügt.

Die zulässigen Rechtsformangaben mit Abkürzung lauten auf Deutsch wie folgt:

  • Kollektivgesellschaft: KlG oder KLG
  • Kommanditgesellschaft: KmG oder KMG
  • Aktiengesellschaft: AG
  • Kommanditaktiengesellschaft: KmAG oder KMAG
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung:GmbH oder GMBH
  • Genossenschaft: Gen oder GEN

Des Weiteren findet für die Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften die Vorschrift über die Ausschliesslichkeit der eingetragenen Firma von Einzelunternehmen, welche eine Beschränkung auf den Ort vorsah (Art. 946 OR), keine Anwendung mehr. Neu gilt die Ausschliesslichkeit der Firma für alle im Handelsregister eingetragenen Handelsgesellschaften und Genossenschaften für die ganze Schweiz.

 

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