Am 1. Januar 2017 tritt eine Änderung des obligatorischen Unfallversicherungsrechtes in Kraft, die für ältere Menschen zu Rentenkürzungen oder gar Rentenstreichungen führen wird: Wer nach dem 45. Altersjahr verunfallt, muss im AHV-Alter Rentenkürzungen hinnehmen; wer erst im AHV-Alter verunfallt, erhält gar keine Unfallversicherungs-Rente mehr. Ab dem 45. Altersjahr beträgt die Rentenkürzung für jedes zusätzliche Altersjahr 1-2%, je nach der Schwere der Unfallfolgen. Beispiel: Wird ein 55-jähriger Arbeitnehmer durch einen schweren Unfall zu 100% invalid, beträgt die Rentenkürzung im AHV-Alter 20% (10 Altersjahre x 2%).

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