Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Von Sachschäden über Vermögensschäden bis hin zu Personenschäden: Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht bildet die Grundlage für die Regulierung von Schäden verschiedener Art. Gerade bei komplexen Schadenfällen ist die Unterstützung durch einen ausgewiesenen Spezialisten unabdingbar.

Wurden Sie Opfer eines Verkehrs-, Arbeits- oder anderen Unfalles? Hat die Unfallversicherung Leistungen eingestellt, die Ihnen zustehen, oder wurde Ihr Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung abgelehnt? Weigert sich Ihre Krankenkasse, die Behandlungskosten zu tragen oder Taggeldleistungen zu erbringen? Hat Ihr behandelnder Arzt einen «Kunstfehler» begangen?

Peyer Partner ist spezialisiert auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht und berät Sie in sämtlichen Fragen des Arzthaftungs- und Sozialversicherungsrechts. Wir vertreten Sie als Unfallopfer gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Ob Unfall oder Krankheit – wir setzen uns bei sämtlichen Sozialversicherungen für Sie ein. Zudem wahren wir Ihre Rechte gegenüber Ärzten und Spitälern. Wenn nötig, setzten wir Ihre Rechte auch auf gerichtlichem Weg durch.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialisten für Haftpflicht- und Versicherungsrecht beraten Sie gerne in Fragen zu:

  • Unfall
  • Invalidität
  • Sozialhilfe
  • Sozialversicherung
  • Tierhalterhaftung
  • Motorfahrzeughalterhaftung
  • Werkeigentümerhaftung
  • Grundeigentümerhaftung
  • Schadenersatz
  • Genugtuung
  • Erwerbsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit