Wer gewerblich mit Gütern handelt und dabei Bargeldzahlungen von mehr als 100‘000.– entgegennimmt, untersteht neuerdings erhöhten Sorgfalts- und Meldepflichten. Dies ist eine Folge neuer Bestimmungen im Bereich der Geldwäscherei.

Dazu gehören u.a.:

  • Identifikation der Vertragspartei (mittels Pass/ID)
  • Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person
  • Dokumentationspflicht (Kopie von Vertrag, Pass/ID) und Aufbewahrung während 10 Jahren
  • Abklärungspflichten bei Verdacht auf Geldwäscherei (auch bei qualifizierten Steuervergehen)
  • Meldepflicht, wenn der Verdacht besteht, dass das Geld aus einem Verbrechen oder einem qualifizierten Steuervergehen stammt

Von diesen Bestimmungen betroffen sind namentlich (aber nicht ausschliesslich) Personen, die gewerbsmässig mit den folgenden Luxusgütern handeln:

  • Luxusautos
  • Schmuck
  • Kunst
  • Immobilien
  • Pferde

Verstösse gegen diese Geldwäschereibestimmungen sind mit erheblichen Strafrisiken verbunden.

Das Meldeformular im Falle eines Geldwäschereiverdachts finden Sie hier:

https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/kriminalitaet/geldwaescherei/meldeformular.html

Für Ihre Fragen zu den neuen Sorgfaltspflichten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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