• Handels- und Wirtschaftsrecht

    Handels- und Wirtschaftsrecht

    Das Handels- und Wirtschaftsrecht regelt die vielschichtigen Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben beteiligten privaten und juristischen Personen. Als Folge der «Verrechtlichung» unserer Gesellschaft wird das Handels- und Wirtschaftsrecht immer umfangreicher und komplexer. Jeder Vertrag muss daher auf seine Vereinbarkeit mit der gesamten Rechtsordnung überprüft werden.

    Peyer Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts. Die Prüfung von Bestimmungen gegen den unlauteren Wettbewerb oder die Gesetzgebung gegen schädliche Auswirkungen von Kartellen gehört ebenso zu unseren Kompetenzen wie die Überprüfung Ihrer Produkte auf die Vereinbarkeit mit Rechten Dritter (beispielsweise Patentrechte). Wir stellen für Sie die Übereinstimmung mit den Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes und des Produkthaftpflichtrechts sicher. Zudem unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung und Strukturierung von Verträgen, um deren Durchsetzung in Verhandlungen oder vor Gericht zu erleichtern. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen aus handelsrechtlichen Beziehungen auch vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialisten für Handels- und Wirtschaftsrecht beraten Sie gerne in folgenden Themengebieten:

    • Aktiengesellschaft
    • GmbH
    • Vereinsrecht
    • Stiftungsrecht
    • Einfache Gesellschaft
    • Kollektivgesellschaft
    • Genossenschaftsrecht
    • Gründungen
    • Liquidationen
    • Corporate Governance
    • Kapitalmassnahmen (z.B. Kapitalerhöhungen)
    • Sanierungen
    • Transaktionen
    • Fusionen
    • Spaltungen
    • Umwandlungen
    • Umstrukturierungen
    • Übernahmen
    • Finanzierungen
    • Verantwortlichkeitsklage
    • Sacheinlage
    • Vermögensübertragung
    • Statutenänderungen
    • Aktienkaufverträge
    • Abtretungsverträge
    • Aktionärbindungsvertrag
    • Poolvertrag
    • Nachfolgeregelung
    • Merger & Acquisitions
    • AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
    • Liefervertäge
    • Kaufverträge
    • Joint Venture
    • Börsenrecht
    • Melde- und Offenlegungspflichten
    • Handelsregister
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht

    Kartell- und Wettbewerbsrecht

    Das Kartell- und Wettbewerbsrecht regelt und fördert den Wettbewerb im Sinne einer freien Marktwirtschaft. Es bezweckt die Sicherstellung der Handlungsfreiheit der einzelnen Wirtschaftsteilnehmer und schützt den Bestand und das Funktionieren des Wettbewerbs.

    Planen Sie die Übernahme eines marktbeherrschenden Wettbewerbsteilnehmers, ein Outsourcing oder eine anderweitige Zusammenarbeit mit einem Unternehmen der gleichen Branche? Wirbt Ihr Konkurrent mit unrichtigen und irreführenden Angaben? Hat sich ein Mitbewerber negativ über Ihre Geschäftstätigkeit geäussert?

    Peyer Partner ist Ihr spezialisierter Ansprechpartner für sämtliche Bereiche des Kartell- und Wettbewerbsrecht. In Zusammenarbeit mit Spezialisten definieren wir den relevanten Markt, evaluieren vertretbare Gestaltungsmöglichkeiten und klären diese bei Bedarf mit den Wettbewerbsbehörden. Wir beraten und vertreten Sie ebenso, um unzulässige Beeinträchtigungen und widerrechtliches Gebaren Ihrer Mitbewerber zu unterbinden. Selbstverständlich setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht durch.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unser Spezialist für Kartell- und Wettbewerbsrecht berät Sie gerne:

  • Vertragsrecht

    Vertragsrecht

    Unser Alltag ist geprägt von vertraglichen Beziehungen. Täglich werden Verträge wie Kauf, Miete, Auftrag, Werkvertrag und Darlehen geschlossen. Das Vertragsrecht regelt diese vertraglichen Beziehungen und die daraus für den Einzelnen entstehenden Rechte und Pflichten.

    Entspricht der von Ihnen erworbene Oldtimer nicht den Angaben des Verkäufers? Sind Sie mit den Arbeiten Ihres Handwerkers nicht zufrieden? Wurde Ihnen die Mietwohnung unrechtmässig gekündigt? Bezahlt Ihr ehemaliger Geschäftspartner Ihr Darlehen nicht zurück?

    Ob Kaufrecht, Mietrecht, Pachtrecht, Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Vertriebsrecht etc. – Peyer Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Bereichen des Vertragsrechts. Wir vertreten und unterstützen Sie, wo immer nötig, und setzen Ihre Rechte auch vor Gericht durch.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Vertragsrecht beraten Sie gerne zu folgenden Themen:

    • AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
    • Werkvertrag
    • Auftragsrecht
    • Vertriebsvertrag
    • Anlageberatungsvertrag
    • Vermögensverwaltungsvertrag
    • Aktionärbindungsvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Kooperationsvertrag
    • Kaufvertrag
    • Investmentvertrag
    • Leasing
    • Franchise
    • Grundstückkauf
    • Schenkungen
    • Darlehen
    • Consulting
    • Geheimhaltungsvereinbarungen
  • Strafrecht

    Strafrecht

    Das Zusammenleben der Menschen wird in unserer Rechtsordnung durch eine kaum überblickbare Vielfalt an Normen und Geboten geregelt. Deren Verletzung wird durch das Strafrecht sanktioniert.

    Wird Ihnen die Begehung einer Straftat vorgeworfen und möchten Sie sich auf ein mögliches Strafverfahren vorbereiten? Sind Sie als Angeschuldigter bereits in ein Strafverfahren involviert, haben aber noch keinen Verteidiger? Sind Sie Geschädigte oder Geschädigter in einem Strafverfahren und benötigen Sie Hilfe bei der Wahrung Ihrer Interessen im Strafprozess?

    Peyer Partner ist spezialisiert auf sämtliche Fragen betreffend Strafrecht und Strafprozessrecht. Wir wahren Ihre Rechte gegenüber der Polizei, der Untersuchungs- und Verwaltungsbehörde und übernehmen Ihre Strafverteidigung vor Gericht. Wir setzen uns aber auch als Geschädigtenvertreter für Sie ein und sorgen dafür, dass Sie im Strafprozess zu Ihrem Recht kommen. Eine Besonderheit ist auch das Jugendstrafverfahren. Es folgt eigenen Regeln und gerade der Umgang mit Jugendlichen und den Eltern aber auch den Behörden ist in diesen Fällen besonders wichtig.

    Zu unseren Leistungen im Bereich Strafrecht gehören unter anderem:

    Strafverteidigung und Jugendstrafverteidigung

    Beratung zur Vermeidung von Strafverfahren

    Geschädigtenvertretung

    Verfassen von Strafanzeigen

    Wirtschaftsstrafrecht

    Finanzmarktstrafrecht

    Unternehmensstrafrecht

    Korruptionsstrafrecht

    Vermögensstrafrecht

    Konkursdelikte

    Betäubungsmittelstrafrecht

    Strassenverkehrsrecht

    Erarbeitung von Unternehmensrichtlinien / Codes of Conduct

    Vertretung vor Zwangsmassnahmengerichten

    Abwendung von Untersuchungshaft

    Beratung/Vertretung im Falle einer Hausdurchsuchung

    Rechtshilfe und Auslieferungsrecht

     

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Strafrecht beraten Sie gerne:

  • Arbeits- und Personalrecht

    Arbeits- und Personalrecht

    Das Arbeits- und Personalrecht regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl im privatem wie im öffentlichen Bereich. Es bildet die rechtliche Grundlage für die unterschiedlichsten Rechtsverhältnisse in unserer komplexen Arbeitswelt.

    Wurde Ihnen zur Unzeit gekündigt, leiden Sie unter Mobbing oder sind Sie mit Ihrem Arbeitszeugnis nicht einverstanden? Ist Ihr Arbeitnehmer seit längerer Zeit krank geschrieben und Sie wissen nicht weiter? Benötigen Sie Hilfe bei der Ausarbeitung des Personalreglements?

    Peyer Partner ist spezialisiert auf sämtliche Fragen betreffend Arbeitsrecht, Personalrecht und Arbeitsschutzrecht sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete. Wir vertreten und unterstützen Sie und setzen Ihre Rechte auch vor Gericht durch.

    Wir unterstützen Sie bei Fragen im Zusammenhang mit:

    • Arbeitsverträgen
    • Personal-, Bonus und Spesenreglementen
    • Aufhebungsverträgen
    • Freistellungen
    • Arbeitszeugnissen
    • Mutterschutz
    • Mutterschaftsurlaub
    • Arbeitsunfähigkeit
    • Ansprüchen aus Überstunden und Überzeit
    • Personalvermittlung
    • Personalverleih
    • Restrukturierungen
    • Massenentlassungen
    • Bonusstreitigkeiten
    • Beteiligungspaketen und Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
    • Öffentlichem Personalrecht
    • Erwerbsausfallentschädigungen
    • Konkurrenzverboten
    • Gleichstellungsfragen
    • Mobbing
    • Sexueller Belästigung

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Arbeits- und Personalrecht helfen Ihnen gerne weiter:

  • Vereins- und Stiftungsrecht

    Vereins- und Stiftungsrecht

    Das Vereins- und Stiftungsrecht regelt die Rechte und Pflichten im Rahmen der Vereins- und Stiftungstätigkeit. Die Rechtsform des Vereins wie auch der Stiftung ist in der Schweiz beliebt und weit verbreitet. Entsprechend wichtig ist es, für Fragen zum Vereins- und Stiftungsrecht einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite zu wissen.

    Planen Sie die Gründung eines Vereins oder die Errichtung einer Stiftung? Möchten Sie einen Vereinsbeschluss anfechten? Herrscht Streit im Vorstand? Ist die Stiftungsaufsicht oder das Handelsregisteramt vorstellig geworden?

    Peyer Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Vereinsrecht und Stiftungsrecht. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Gründung und Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung wie auch bei deren Führung und Auflösung. Wir beraten und vertreten Sie sowohl in aufsichtsrechtlichen Verfahren wie auch vor den Gerichten. Kurz: Wir sind für Sie da, wo immer es nötig ist!

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unser Spezialist für Vereins- und Stiftungsrecht berät Sie gerne:

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  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

    Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

    Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht befasst sich mit Personen, die hilfsbedürftig sind. Es regelt neben verschiedenen Massnahmen auch das Verhältnis zu den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und das jeweilige Verfahren.

    Hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Fremdplatzierung Ihres Kindes angedroht? Brauchen Sie Hilfe bei der Ausarbeitung eines Vorsorgeauftrages oder einer Patientenverfügung? Möchten Sie Ihr Pflegekind behalten? Brauchen Ihre betagten Eltern Unterstützung? Benötigen Sie oder Ihr Kind dringend Hilfe?

    Peyer Partner ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Wir treten für die Rechte von betroffenen Personen, Eltern und Kindern sowie von Verwandten ein. Wir beraten und vertreten Sie oder Ihr Kind gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und selbstverständlich auch vor Gericht.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen für Kindes- und Erwachsenenschutzrecht beraten Sie gerne zu folgenden Themenkreisen:

    • Beistandschaft
    • Vorsorgeauftrag
    • Patientenverfügung
    • Mündigenunterhalt
    • Fürsorgerische Unterbringung
    • Vaterschaftsklage
    • Anfechtung der Vaterschaft
    • Kindsanerkennung
    • Adoption
    • Beratung Alleinerziehender
    • Sorgerecht
    • Unterhaltsrecht
    • Obhutsentzug
    • Sorgerechtsentzug
    • Kindesschutzmassnahmen
    • Erziehungsbeistandschaft
    • Besuchsbeistandschaft
  • Ausländerrecht

    Ausländerrecht

    Die Schweizer Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die Erlangung von Arbeitsbewilligungen können für EU-Bürger sowie Bürger von Drittstaaten komplexe Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsbereichen aufwerfen. Das Ausländerrecht befasst sich mit diesen Fragen und definiert die entsprechenden Rechtsgrundlagen.

    Benötigen Sie Hilfe bei der Erlangung einer Arbeitsbewilligung? Wurde Ihre Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert oder brauchen Sie Informationen zur Einbürgerung? Planen Sie einen Familiennachzug oder möchten Sie wissen, wie sich die Trennung von Ihrem Ehepartner auf Ihre Aufenthaltsbewilligung auswirkt?

    Peyer Partner ist Ihr Spezialist für sämtliche Fragen betreffend Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Niederlassungsrecht und Bürgerrecht. Wir beraten Sie in Bezug auf Ihre Arbeits-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sowie das Schweizer Bürgerrecht. Wir vertreten Sie selbstverständlich auch gegenüber Behörden und Gerichten.

     

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wenn Sie Fragen zu einem der folgenden Themen haben:

    • Aufenthaltsbewilligung
    • Niederlassungsbewilligung
    • Einbürgerung
    • Arbeitsbewilligung
    • Widerruf von Bewilligungen
    • Familiennachzug
    • Ehevorbereitung
    • Härtefallgesuch
  • Erbrecht

    Erbrecht

    Jede natürliche Person kann Erbe werden und wird selbst einmal Erblasser sein. Das Erbrecht bestimmt, wer Erbe ist und wie ein Nachlass zwischen den Erben geteilt wird. Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie auf Ihren dereinstigen Nachlass einwirken. Gegenstand der Nachlassplanung kann auch die Weitergabe des Geschäfts an die nächste Generation oder an Dritte sein.

    Benötigen Sie Hilfe bei der Aufsetzung eines Testaments, eines Erbvertrages oder bei der Nachlassplanung? Wurde Ihr Pflichtteil verletzt? Möchten Sie ein Testament anfechten? Wird Ihr Vermächtnis nicht ausgerichtet? Gibt es Fragen oder Unstimmigkeiten bei der Erbteilung?

    Peyer Partner ist Ihr erfahrener Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Erbrechts. Wir beraten und vertreten Sie bei der Ausarbeitung einer letztwilligen Verfügung oder eines Erbvertrags, setzen die Teilung des Erbes durch, schützen Ihren Pflichtteilsanspruch und stehen Ihnen zur Seite, wenn es gilt, ein Testament zu hinterfragen. Selbstverständlich setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht durch.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Erbrecht beraten Sie gerne bei Fragen zu:

    • Testament
    • Erbvertrag
    • Nachlassplanung
    • Nachfolgeplanung und Nachfolgeregelung
    • Güterrechtliche Planung
    • Steuerrechtliche Planung / Steuerrulings
    • Ehevertrag
    • Ehe- und Erbvertrag
    • Erbeinsetzung
    • Vermächtnis
    • Vermögensstrukturierung
    • Vorsorgeauftrag
    • Patientenverfügung
    • Erbenvertretung
    • Ungültigkeitsklage
    • Herabsetzungsklage
    • Teilungsklage
    • Ausgleichung
    • Willensvollstreckung
  • Insolvenz und Restrukturierung

    Insolvenz und Restrukturierung

    Bei Insolvenzfällen und Restrukturierungen stellen sich oft komplexe Fragen und es sind entsprechend viele Rechtsgebiete tangiert. Deshalb ist ein frühzeitiger Beizug eines Experten mit fundiertem Fachwissen unerlässlich. Peyer Partner verfügt über ein ganzes Team von Spezialisten, die über grosse Erfahrung bei der Betreuung solcher Mandate verfügen.

    Ist Ihre Unternehmung von Liquiditätsengpässen betroffen oder droht eine Überschuldung? Verlangen die kreditgebenden Banken zusätzliche Sicherheiten? Werden Verantwortlichkeitsansprüche gegen Sie persönlich geltend gemacht? Oder haben Sie eine Forderung gegenüber einem Unternehmen, das vor dem Konkurs steht?

    Peyer Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Insolvenzen und Restrukturierungen. Zu unseren Schwerpunkten in diesem Bereich gehören unter anderem:

    Präventive Beratung bei drohender Überschuldung oder Liquiditätsengpässen

    Beratung in Zusammenarbeit mit externen Unternehmungsberatungsgesellschaften bei Sanierungen und Restrukturierungen

    Beratung bei der Erstellung von Sanierungs- und Nachlasskonzepten

    Konzeption von Auffanggesellschaften

    Vertretung gegenüber Banken und Hauptgläubigern beim Abschluss von Stillhaltevereinbarungen und aussergerichtlichen Nachlassverträgen

    Vertretung in gerichtlichen Nachlass- und anderen Insolvenzverfahren

    Vertretung in Verantwortlichkeitsverfahren

    Vertretung in Kollokations-, Herausgabe- und Widerspruchsprozessen sowie paulianischen Anfechtungsprozessen

    Beurteilung von strafrechtlichen Aspekten im Zusammenhang mit Konkursdelikten

    Konkursverfahren

    Nachlassverfahren

    Arrest

    Paulianische Anfechtung

    Durchsetzung von Forderungen und Sicherheiten (Pfandrecht, Bürgschaft, Garantie)

    Betreibungsverfahren

    Abwehr unrechtmässiger Forderungen

  • Haftpflicht- und Versicherungsrecht

    Haftpflicht- und Versicherungsrecht

    Von Sachschäden über Vermögensschäden bis hin zu Personenschäden: Das Haftpflicht- und Versicherungsrecht bildet die Grundlage für die Regulierung von Schäden verschiedener Art. Gerade bei komplexen Schadenfällen ist die Unterstützung durch einen ausgewiesenen Spezialisten unabdingbar.

    Wurden Sie Opfer eines Verkehrs-, Arbeits- oder anderen Unfalles? Hat die Unfallversicherung Leistungen eingestellt, die Ihnen zustehen, oder wurde Ihr Antrag auf Leistungen der Invalidenversicherung abgelehnt? Weigert sich Ihre Krankenkasse, die Behandlungskosten zu tragen oder Taggeldleistungen zu erbringen? Hat Ihr behandelnder Arzt einen «Kunstfehler» begangen?

    Peyer Partner ist spezialisiert auf Haftpflicht- und Versicherungsrecht und berät Sie in sämtlichen Fragen des Arzthaftungs- und Sozialversicherungsrechts. Wir vertreten Sie als Unfallopfer gegenüber dem Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherung. Ob Unfall oder Krankheit – wir setzen uns bei sämtlichen Sozialversicherungen für Sie ein. Zudem wahren wir Ihre Rechte gegenüber Ärzten und Spitälern. Wenn nötig, setzten wir Ihre Rechte auch auf gerichtlichem Weg durch.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialisten für Haftpflicht- und Versicherungsrecht beraten Sie gerne in Fragen zu:

    • Unfall
    • Invalidität
    • Sozialhilfe
    • Sozialversicherung
    • Tierhalterhaftung
    • Motorfahrzeughalterhaftung
    • Werkeigentümerhaftung
    • Grundeigentümerhaftung
    • Schadenersatz
    • Genugtuung
    • Erwerbsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit
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  • Ehe- und Familienrecht

    Ehe- und Familienrecht

    Das Ehe- und Familienrecht regelt verschiedene zwischenmenschliche Beziehungen. Denn sowohl das Zusammenleben als auch eine Trennung oder Scheidung können unterschiedliche, teilweise komplexe rechtliche Fragen aufwerfen und finanzielle Konsequenzen mit sich bringen.

    Steht Ihnen eine Scheidung oder eine Trennung bevor? Wollen Sie ein Eheschutzverfahren einleiten oder sind Sorgerecht und Obhut ein Thema? Muss ein Scheidungsurteil abgeändert werden oder steht ein Konkubinatsvertrag oder Ehevertrag an?

    Peyer Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Fragen betreffend Eherecht, Scheidungsrecht, Ehegüterrecht und Kindsrecht. Wir beraten, begleiten und vertreten Sie in einvernehmlichen und strittigen Scheidungs- und Trennungsverfahren.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wenn Sie Fragen zu einem der folgenden Themen haben:

    • Ehevertrag
    • Güterrecht
    • Errungenschaftsbeteiligung
    • Gütertrennung
    • Gütergemeinschaft
    • Eingetragene Partnerschaft
    • Konkubinatsvertrag
    • Trennung
    • Eheschutz
    • Scheidung
    • Kindszuteilung/Obhut
    • Sorgerecht
    • Nachehelicher Unterhalt (Alimenten)
    • Kindesunterhalt
    • Kindeswohl
    • Abänderung von Urteilen
    • Auflösung eingetragene Partnerschaft
    • Mediation
    • Vaterschafsklage
    • Anfechtung Vaterschaft
    • Kindsanerkennung
    • Adoption
    • Beratung von Alleinerziehenden
    • Beistandschaft

    Lawyers

    Ueli-Vogel_Partner Dr. iur. und Mediator SAV / SDM / SKWM Ueli Vogel-Etienne +
    PP-kmeier-PF-retina Lic. iur. Karin Meyer +
    PP-Lautenbach-PF-retina Lic. iur. and IEF/SAV-certified mediator Annegret Lautenbach-Koch +
    PP-Duss-PF-retina Lic. iur. Manuel Duss +
    PP-dfischer-pf-retina Lic. iur. Daniela Fischer +
    Sine-Selman_Partner-retina M.A. HSG in Law Sine Selman +
  • Mietrecht

    Mietrecht

    Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter sowohl was private Wohnräume als auch was Geschäftsräume betrifft. Es bildet den Rahmen für alle rechtlichen Fragen, die das Wohnen betreffen.

    Wurde Ihre Wohnung gekündigt? Gibt Ihnen die Nebenkostenabrechnung Rätsel auf? Verlangt Ihr Vermieter plötzlich einen höheren Mietzins? Möchten Sie Bestandteile Ihrer vermieteten Wohnungen erneuern? Zahlt Ihr Mieter den Mietzins nicht mehr?

    Peyer Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in sämtlichen Bereichen des Mietrechts. Wir vertreten und unterstützen Sie, wo immer nötig, und setzen Ihre Rechte auch vor Gericht durch.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Vertragsrecht beraten Sie gerne zu folgenden Themen:

    • Mietvertrag
    • Vertragsänderung
    • Mietzinserhöhung
    • Mietzinsreduktion/Reduktion
    • Heiz- und Nebenkostenabrechnung
    • Anfechtung Mietzinserhöhung
    • Anfechtung Anfangsmietzins
    • Kündigung
    • Mieterstreckung
    • Forderungen aus Mietverträgen (Nebenkosten, Depot)
    • Ausweisung
    • Rohbaumiete
  • Tierrecht und Pferderecht

    Tierrecht und Pferderecht

    Tiere spielen eine wichtige Rolle im Leben vieler Menschen. Sie begegnen uns als Freunde, Familienmitglieder, landwirtschaftliche Arbeitskräfte, Sportpartner, Jagdbeute und auch als Schadenverursacher.

    Das Recht regelt die Beziehungen zwischen Menschen und Tieren auf vielfältige Weise. Die Verfassung schützt die Würde der Tiere. Daneben befassen sich das Tierschutzgesetz, das Jagd- und Vogelschutzgesetz, das Fischereigesetz, die Tierzuchtverordnung und andere Gesetze mehr mit dem Wohlbefinden der Tiere.

    Peyer Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Tier im Recht, insbesondere für Fragen rund um das Pferd und den Pferdesport. Wir vertreten Tierhalter in Zivil-, Verwaltungs- und Strafverfahren und selbstverständlich auch vor Gericht.

    Peyer Partner ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Fragen betreffend Tierrecht.

    Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unsere Spezialistin für Tierrecht berät Sie gerne:

  • Litigation PR

    Litigation PR

    Immer häufiger werden Rechtsstreitigkeiten nicht nur vor Gericht, sondern auch in der Öffentlichkeit ausgetragen. Printmedien, elektronische und soziale Medien verfolgen Strafuntersuchungen und Gerichtsverfahren und berichten darüber. Vorverurteilungen geschehen. Wer eine Auseinandersetzung vor Gericht gewinnt, kann sie in der Öffentlichkeit verlieren.

    «Litigation PR» bezeichnet die Öffentlichkeitsarbeit in Rechtsstreitigkeiten. Wir unterstützen Sie in dieser Öffentlichkeitsarbeit und helfen Ihnen, einen möglichen Reputationsschaden abzuwenden. Durch die Kombination von juristischem und publizistischem Knowhow schützen wir Ihre Rechtsposition und gleichzeitig Ihren Ruf als Unternehmen, Institution, Behörde oder Privatperson.