Kartell- und Wettbewerbsrecht

Das Kartell- und Wettbewerbsrecht regelt und fördert den Wettbewerb im Sinne einer freien Marktwirtschaft. Es bezweckt die Sicherstellung der Handlungsfreiheit der einzelnen Wirtschaftsteilnehmer und schützt den Bestand und das Funktionieren des Wettbewerbs.

Planen Sie die Übernahme eines marktbeherrschenden Wettbewerbsteilnehmers, ein Outsourcing oder eine anderweitige Zusammenarbeit mit einem Unternehmen der gleichen Branche? Wirbt Ihr Konkurrent mit unrichtigen und irreführenden Angaben? Hat sich ein Mitbewerber negativ über Ihre Geschäftstätigkeit geäussert?

Peyer Partner ist Ihr spezialisierter Ansprechpartner für sämtliche Bereiche des Kartell- und Wettbewerbsrecht. In Zusammenarbeit mit Spezialisten definieren wir den relevanten Markt, evaluieren vertretbare Gestaltungsmöglichkeiten und klären diese bei Bedarf mit den Wettbewerbsbehörden. Wir beraten und vertreten Sie ebenso, um unzulässige Beeinträchtigungen und widerrechtliches Gebaren Ihrer Mitbewerber zu unterbinden. Selbstverständlich setzen wir Ihre Rechte auch vor Gericht durch.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – unser Spezialist für Kartell- und Wettbewerbsrecht berät Sie gerne: