Ski- und Snowboardfahren gehören zu den beliebtesten Sportarten in der Schweiz. Jedes Jahr sind über 2,5 Millionen Einwohner mit Skiern auf den Pisten unterwegs, über 360‘000 mit dem Snowboard. Kehrseite: Jeden Winter ereignen sich über 85‘000 Schnee-sportunfälle, rund 6‘000 davon durch Kollisionen. Rücksichtnahme ist also angesagt. Auf Strassen wie auch auf Pisten wird der Verkehr immer dichter. Nicht nur auf Strassen, sondern auch auf Skipisten können Raser andere Menschen gefährden. Rasen auf Pisten ist ebenso strafbar wie Rasen auf der Strasse. Pisten gelten nämlich rechtlich als öffentliche Verkehrsflächen. Und wer auf solchen öffentlichen Verkehrsflächen „Leib und Leben von Menschen in Gefahr bring“ kann gemäss Artikel 237 des Strafgesetzbuchses mit Gefängnis bestraft werden.

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