Mitte Oktober 2016 hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass nicht nur Erwachsene, sondern auch Jugendliche und sogar Kinder ab 10 Jahren zur Abklärung von Straftaten in Unter-suchungshaft gesetzt werden dürften. Das Jugendstrafprozessrecht sieht allerdings neben repressiven Massnahmen – im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht – auch die Strafmediation vor: Die Jugendstaatsanwaltschaft als Untersuchungsbehörde und das Jugendgericht sollen in erster Linie versuchen, zwischen dem jugendlichen Straftäter und der geschädigten Person zu vermitteln. Die Jugendstaatsanwaltschaft und das Jugendgericht können eine Mediatorin oder einen Mediator mit einer Jugendstrafmediation beauftragen.

 

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